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Datenschutzrichtlinie

Datenschutzrichtlinie des Obst- und Gartenbauverein Nieder-Ramstadt
Version vom 02. Mai 2019
1) Ziel und Gültigkeit
Diese Datenschutzrichtlinie hat den Zweck, die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verein zu regeln, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Datenschutz festzulegen.
Die Richtlinie ist Teil der Satzung. Die Mitglieder des Vereins sind zur Einhaltung der Richtlinie verpflichtet.
2) Grundsätze der Datenverarbeitung/Weitergabe von Daten
I) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen) in automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten:
- Name
- Anschrift
- Bankverbindung
- Telefonnummern
- E-Mailadresse
- Geburtstag
- Funktion und Aufgabe im Verein
- Zeiten der Vereinszugehörigkeit
- Ehrungen
- Bei Minderjährigen auch die Daten der Erziehungsberechtigten
Hierbei wird Art. 5 der DSVGO beachtet.
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
II) Mitgliedschaften
Der Verein ist Mitglied bei folgenden Verbänden:
-Kreisverband Darmstadt………………….
-………………….
-………………….
Hierfür müssen ggf. Daten der Mitglieder des Vereins an die Verbände weitergegeben werden.
Folgende Daten werden hierbei, soweit notwendig, übermittelt:
- Name
- Anschrift
- Geburtstag
- Funktion und Aufgabe im Verein
- Zeiten der Vereinszugehörigkeit
- Ehrungen
- Bei Minderjährigen auch die Daten der Erziehungsberechtigten
III) Teilnahme an Veranstaltungen
Die einzelnen Abteilungen des Vereins nehmen an Veranstaltungen, veranstaltet durch andere Vereine und Organisationen, teil.
Zum Zwecke der Teilnahme ist es unerlässlich folgende Mitgliederdaten weiterzugeben:
- Name
- Anschrift
- Geburtstag
- Funktion und Aufgabe im Verein
- Bei Minderjährigen auch die Daten der Erziehungsberechtigten
3) Zustimmung zur Datenverarbeitung/Löschung
I) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Richtlinie stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.
Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
II) Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
III) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
IV) Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
4) Veröffentlichung von Bildern/personenbezogene Daten
Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen, (Vorträge, Mitgliederversammlungen, Teilnahme am Kerbeumzug usw.) und Jubiläen, Ehrungen sowie besonderen Geburtstagen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Tele- sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung/ Übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein.
5) Veröffentlichung der Datenschutzrichtlinie
Jedes Mitglied erhält eine Ausfertigung per E -Mail. Mitglieder, die keine gültige E-Mailadresse mitgeteilt haben, erhalten eine Ausfertigung in Papierform.
6) Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Einhaltung und Überprüfung dieser Richtlinie ist der geschäftsführende Vorstand.
7) Anpassung der Datenschutzrichtlinie
Die Datenschutzrichtlinie ist aktuell zu halten und unterliegt daher der gelegentlichen Anpassung. Die Anpassung der Datenschutzrichtlinie kann mit einer einfachen Mehrheit des Vorstandes erfolgen. Eine Mitgliederversammlung ist nicht notwendig.
Mühltal, 02.05.2019

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